Kostenübernahme - zahlt die Krankenkasse die Therapie?

PRIVAT VERSICHERTE


Wenn Ihre private Krankenversicherung die Kosten für Leistungen von “Heilpraktikern, spezialisiert auf Psychotherapie” übernimmt, oder Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben, können Sie zuvor die Kostenübernahme abklären.

 

Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang diese für Therapiekosten aufkommt. Möglicherweise wird Ihre Versicherung nicht in voller Höhe für diesen Betrag aufkommen, sodass Sie einen Teil der Kosten selbst finanzieren müssen, oder es werden nur bestimmte Methoden bezuschusst.

 

Für meine Therapie und Beratung gilt somit immer das Selbstzahlerprinzip. In Anspruch genommene Dienstleistungen, unabhängig von einer Kostenerstattung durch die Krankenkasse, sind durch den Klienten fällig und zahlbar.

GESETZLICH VERSICHERTE


Eine Möglichkeit der Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse besteht für meine Angebote in der Regel nicht.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur, wenn der Befund einer psychischen Störung oder eine medizinische Begründung vorliegt, und nur für drei Methoden: Psychoanalyse, tiefenpsychologische Psychotherapie und Verhaltenstherapie.

Zudem werden die Kosten nur übernommen, wenn die Therapie von einem psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung durchgeführt wird.

 

Adressen von kassenzugelassenen Psychotherapeuten, die diese Bedingungen erfüllen, erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

 

Im Zweifel setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Krankenkasse in Verbindung.

 

Für meine Therapie / Beratung gilt somit das Selbstzahlerprinzip. In Anspruch genommene Dienstleistungen, unabhängig von einer Kostenerstattung durch die Krankenkasse, sind durch den Klienten fällig und zahlbar.